Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Maler- und Lackierarbeiten, Fußbodenleger- und Trockenbauarbeiten, Hausservice und haushaltsnahe Dienstleistungen, sowie Erwerb, Halten und Handel mit eigenen Immobilien. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die der Genehmigung nach § 34a GewO bedürfen.