Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten, Verwalten, Erwerb und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. sowie Durchführung von Geschäften in diesem Zusammenhang. Investition in Immobilienprojektentwicklungsgesellschaften und Erbringung von Beratungsleistungen auf betriebswirtschaftlichem Gebiet. Geschäfte, deren Ausführung behördliche Genehmigungen erfordert, betreibt die Gesellschaft nicht.