Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Entwickeln, der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Projekten, Beteiligungen und Finanzanlagen, insbesondere jedoch von Immobilien-, Energie-, Deponie- und Umweltschutzprojekten, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz oder der Gewerbeordnung.