Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erbringung von Inkassodienstleistungen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden Rechtsdienstleistungen, das Mahnwesen, der Erwerb, die Verwaltung, die Veräußerung und die Verwertung von Informationen und Rechten sowie die Finanzierung von Rechtsberatungs-, Rechtsverfolgungs- bzw. Rechtsverteidigungskosten und die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz.