Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und das Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich der Durchführung von Demontage-, Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen und Dritte.