Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und/oder Unternehmensteilen, die Übernahme der Stellung als Persönlich haftende Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften und ferner die Vermittlung von Versicherungen. Die Tätigkeit wird im eigenen Namen und für eigene Rechnung und mit Ausnahme der Vermittlung für Versicherungen nicht als Dienstleistung für Dritte ausgeübt.