Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Entwicklung von Immobilien und Baulichkeiten jeglicher Art sowie das Bauträgergewerbe; der Immobilienerwerb, der Immobilienverkauf, die Immobilienverwaltung und die Immobilienentwicklung; die Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) und die Werbeberatung; die Vermietung von Immobilien; die Gründung, der Erwerb und der Verkauf von Beteiligungen sowie die Durchführung aller Rechtshandlungen und Maßnahmen zur Förderung des Unternehmensgegenstandes.