Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Planung, der Verkauf, Service und die Errichtung sowie der Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien einschließlich der Ausführung zugehöriger Bauleistung-, Bauleitungs- und Projektsteuerungsleistungen, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.