Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen an Immobilien und Unternehmen, soweit hierfür keine besonderen gesetzlichen Erlaubnisse erforderlich sind, die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand im In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.