Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Organisation, Durchführung und Betreuung von Konzerten und Veranstaltungen aller Art, sowie das Management von Künstlern und alle damit verbundenen Tätigkeiten; die Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, das Anbieten von Dienstleistungen, Seminaren, Trainings und Workshops zur Aus- und Weiterbildung, Mediation, Coaching, Supervision.