Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Programmierung und Vermarktung von IT-Lösungen im Banken- und sonstigen Finanzdienstleistungsbereich, insbesondere Handelssystem- und Vermittlungssoftware und die Erbringung der Anlagevermittlung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG als vertraglich gebundener Vermittler eines Wertpapierinstituts gem. § 3 Abs. 2 WpIG. Die Gesellschaft erbringt keine Wertpapierdienstleistungen oder Finanzdienstleistungen, Bankgeschäfte oder sonstige Geschäfte, die einer eigenen aufsichtsrechtlichen Erlaubnis insbesondere der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedürfen.