Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Weiterhin erwirbt und veräußert die Gesellschaft Immobilien und investiert in Finanzprodukte. Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach KWG bedürfen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.