Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie deren Halten und Verwalten jeweils im eigenen Namen sowie die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen und Projektentwicklungstätigkeit jeweils auf eigene Rechnung. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, sind ausgeschlossen.