Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Beratung, Durchführung und Finanzierung von Klima- und Artenschutzprojekten weltweit. Sowie die Vermarktung von sog. Carboin Credits vornehmlich an europäische Unternehmen. Nach dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.