Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion von Musik sowie deren Vertrieb und Vermarktung wie auch Vertrieb und Vermarktung Musik Dritter über digitale wie auch analoge Medien, Konzerte etc., Produktion und Vertrieb und Vermarktung von Merchandise Artikeln, Entwicklung und Verwertung von Werbe- und Promotionsmaßnahmen, Betrieb eines Musikverlages.