Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen an privaten und börsennotierten Unternehmen sowie die Erbringung von Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, insbesondere für die eingegangenen Beteiligungen, soweit hierfür keine besonderen gesetzlichen Erlaubnisse erforderlich sind.