Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung, Handel, Bearbeitung und Service von Rohren und Geräten aller Art, sowie die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Anschaffung, Verwaltung und Verwertung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen und dessen Vermietung und Verpachtung.