Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist einem Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilt, ist jeder nicht einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit einem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer zur Vertretung befugt.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eines Immobilienportfolios von Studentenwohnanlagen, Mikro-Apartments und ähnlicher Wohnanlagen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen.