Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Gebäuden und Quartieren, Planungsleistungen gem. den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie Sachverständigen-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Die Gesellschaft erbringt dafür die notwendigen Objekt- und Stadtplanungsleistungen oder bedient sich hierzu externen Objekt-, Stadt- und Fachplanern.