Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von nach dem WEG geteilten Wohnanlagen und von Sondereigentum sowie sonstigen Immobilien, Erstellen von Wirtschaftsplänen, Wohngeld-, Haus- und Nebenkostenabrechnungen (inkl. Heizkostenabrechnungen), Dienstleistungen sowie Beratung und Schulung im Bereich der konstruktiven und operativen Immobilienverwaltung, Dienstleistungen in der Rechnungslegung der Wohnung- und Immobilienwirtschaft, An- und Vermietung von Ferienwohnungen sowie vergleichbaren Immobilien.