Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen einschließlich Reinigung, Wartung, Instandhaltung und Reparaturen; Garten- und Landschaftspflege; Haus- und Homesitting; die Erbringung Von Haushaltshilfen im weiteren Sinne; die Bewirtschaftung (einschließlich Vermietung, Verpachtung und Verwandte bzw. dienende Tätigkeiten) von Immobilien im weiteren Sinne.