Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Haushaltswaren, Konsumgütern und Lebensmitteln, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Waren, erlaubnisfreie Logistik- und Speditionsleistungen, die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.