Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, Finanzprodukten, Gesellschaften jeglicher Art sowie Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Immobilien jeglicher Art sowie Verträgen und
Vermögenswerten für eigene Rechnung und im eigenen Namen, mit Ausnahme von Geschäften oder Tätigkeiten, die nach dem KWG oder KAGB einer Erlaubnis bedürfen sowie die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen jeglicher Art.