Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, gleich welcher Rechtsform, die ganzheitliche Wirtschaftsberatung sowie sonstige Dienstleistungen für Dritte, die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs und der Verwaltung von Immobilien und Beteiligungen. Der Unternehmensgegenstand umfasst nicht die Beteiligung an einem Immobilienvermögen oder an einem Immobilienunternehmen und somit nicht ein Finanzinstrument i.S.d. § 1 Abs. 1 KWG.