Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung von Tochtergesellschaften und Gesellschaften sowie das Eingehen, Verwalten und Halten von Beteiligungen inklusive der Übernahme der persönlichen Haftung in Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als Gesellschafter beteiligt ist. Diese Tätigkeiten können auf eigene sowie auf fremde Rechnung ausgeübt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Insbesondere hat die Gesellschaft die Aufgabe, Finanzierungsinstrumente für die Entwicklung der Beteiligungsunternehmen der Sanakey Gruppe zu entwickeln und diese zu vermarkten. Die Gesellschaft wird insbesondere die Geschäftsführung und persönliche Haftung übernehmen in der Sanakey Beteiligungsgesellschaft Zwei KG und weiterer Gesellschaften, z.B. in der Rechtsform der KG, die zur Finanzierung der Sanakey Gruppe gegründet werden. Die Gesellschaft soll zudem Vermögensverwaltungs- und Beratungs- sowie sonstige Dienstleistungen insbesondere für die Gesellschaften der Sanakey Gruppe erbringen, soweit dies ohne Genehmigungen zulässig ist.