Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und Unternehmensverträge aller Art abschließen.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland insbesondere in Griechenland errichten und zu diesem Zweck gesetzliche und steuerliche Vertreter für ihre jeweiligen ausländischen Zweigniederlassungen und Waren- und Auslieferungslager benennen.