Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und der Abschluss von Handelsgeschäften auch für Dritte, insbesondere von Handelsgeschäften auf dem Gebiet der Energie und Telekommunikation, insbesondere für Energiegutachten, Energieeinsparprodukten, Energielieferverträge, Telekommunikationsdienste und Telekommunikationsverträge, Beratung auf dem Gebiet der Informationstechnologie, ferner der Unternehmensberatung.