Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Fahrzeugen, Maschinen, Ausrüstungen und Industriegütern aller Art, Ausführung von Dienstleistungen, namentlich Organisation von Messeauftritten, Bau von Gebäuden - vom Rohbau bis zur Fertigstellung -, Finanzberatung und Finanzdiensleistungen. Nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Finanzdienstleistungen, werden nicht ausgeübt.