Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung von Unternehmen im In- und Ausland sowie Erwerb, Halten, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, Gesellschaften und Vermögensanlagen aller Art jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie Verwaltung eigener Vermögenswerte. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sowie Tätigkeiten der Rechts-, Steuer- und Anlageberatung werden ausgeschlossen.