Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von eigenem Vermögen, insbesondere Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere in der Filmbranche, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung von Beratungsleistungen jeglicher Art an verbundene und nicht verbundene Unternehmen; erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.