Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Immobilien und Grundstücken und erlaubnisfreie Unternehmensberatung. Durchführung von Bauleistungen aller Art und Übernahme der Generalauftragnehmerschaft. Handel sowie An- und Verkauf von Fahrzeugen aller Art. Handel von An- und Verkauf von Edelmetallen sowie Neu- und Gebrauchtschmuck.