Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und Kommanditgesellschaften, bei denen die Gesellschaft persönlich haftende Gesellschafterin ist, dürfen die Geschäftsführer die Gesellschaft vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften und Führung von deren Geschäften.