Einzelprokuramit der Beschränkung auf den Betrieb der Zweigniederlassung
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung:
Ausgabe und Verwaltung von elektronischem Geld und die Bereitstellung von Zahlungsdiensten aller Art sowie die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen im Sinne des Währungs- und Finanzgesetzes.