Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung, Herausgabe und Vertrieb elektronischer und gedruckter Publikums- und Fachmedien (Bücher, Zeitschriften, Filme, TV-Sendungen etc.), insbesondere aus den Themenfeldern Wissenschaft und Technik sowie damit einhergehende Zusatzangebote und Dienstleistungen, insbesondere a) Ausrichtung von Kongressen und Fachtagungen; b) Erstellung, Betrieb und Vermarktung von Internetangeboten und Programmen (Apps); c) Beratungs-, Gestaltungs- und Konzeptionsdienstleistungen; d) Lizenzierung von Beiträgen an in- und ausländische Partner.