Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, der Aufbau und nach Erteilung der dafür erforderlichen Zulassung der Betrieb inkl. der Bewirtschaftung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung fachübergreifender ärztlich geleiteter medizinischer und kurativer Einrichtungen sowie von integrierten Versorgungssystemen, unter anderem auch die Errichtung, der Aufbau und der Betrieb von Gesundheitszentren und Ärztehäusern, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, tätig sind sowie die Übernahme der Stellung als Komplementär.