Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel einschließlich Import und Export mit motorbetriebenen Fahrzeugen aller Art sowie von Fahrzeugersatzteilen sowie Baustoffen, Vermietung von motorgetriebenen Fahrzeugen aller Art mit und ohne Fahrer, Transportdienstleistungen im Güternahverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t sowie Kurier- und Paketdienst, Kommissionshandel mit motorbetriebenen Fahreugen aller Art, sowie Werkstattservice und Abschleppdienst, der Betrieb von Taxen sowie die Veranstaltung von Unternehmerlehrgängen, P-Schein-Schulungen und Stadtführerlehrgängen, Personenbeföderungen.