Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Immobilienvermittlung, insbesondere: die Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien nebst Nebenrechten zum Kauf, Verkauf und zur Vermietung; der Aufbau und der Betrieb von Onlineplattformen zur Immobilienvermittlung und für Netzwerkmanagement; der Aufbau und der Betrieb eines Netzwerkes von Immobilienberatern; die Beratung, Schulung und Unterstützung der Immobilienberater des eigenen Netzwerks; sowie jegliche damit verbundene Tätigkeiten.