Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Taxibetrieb- und Limousinen; Leihtaxi- und Mietwagenservice sowie Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen. Die Vermietung und Vermittlung von Kraftfahrzeugen, der Erwerb, die Vermittlung, Verpachtung und Verwaltung eigener Immobilien und Immobilien Dritter sowie die Vermietung und Vermittlung von Kraftfahrzeugen.