Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche Beratung in Fragen der Unternehmensführung und Unternehmensfinanzierung, des Erwerbs und der Veräußerung von (Teil-)Unternehmen sowie von Joint Ventures, Tätigkeiten des Coachings, die Produktion/Herstellung und der Vertrieb von Filmen, Videos und Streamingangeboten. Eine rechts- und steuerberatende oder wirtschaftsprüfende Tätigkeit wird nicht ausgeübt.