Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Beratung in den Bereichen Unternehmensgründung, Unternehmensentwicklung, Unternehmensführung, Softwareentwicklung, Produktkonzeption und Projektmanagement, die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensführung, Softwareentwicklung, Produktkonzeption und Projektmanagement sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere auch durch Anschaffung und Veräußerung, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, von Unternehmensbeteiligungen, Vermögensgegenständen (Assets) und Finanzinstrumenten und -produkten (insbesondere auch Aktien).