Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Software-/Hardware Entwicklung und Marketing im Online- und Medizintechnikbereich sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die
Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte.