Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Maschinenteilen sowie Logistikdienstleistungen, der An- und Verkauf von Gründstücken bzw. die Beteiligung an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Baureifmachung von Grundstücken sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Geschäfte nach § 34 c GewO gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.