Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Anmietung, Ausstattung und Verpachtung von Praxisräumen, Einkauf sämtlicher verbrauchsabhängiger Güter für Zahnarztpraxen, Managementaufgaben im rein betriebswirtschaftlichen Bereich, Marketing, Veranstaltungsmanagement, Personalmanagement inkl. Personalverwaltung sowie Personalakquisition, Unterstützung bei der Honorarabrechnung gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin, Factoring bei Selbstzahlerleistungen bzw. hinsichtlich der Privatpatienten und Beratung von Zahnärzten.