Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Nutzung von eigenem Vermögen, insbesondere von Beteiligungen an Unternehmen und Vermögenswerten aller Art, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte. Ferner die Erbringung von Beratungsleistungen aller Art sowie von Dienstleitungen im IT-Bereich; Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.