Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Neu- und Umbau, Projektierungen, das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, Vermietung und Verwaltung sowie die Vermittlung von Immobilien nach § 34 c GewO.