Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wirtschaftsberatung für Unternehmen und Selbständige (u.a. Rechtsanwälte und Steuerberater), insbesondere die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungsaufgaben im Blick auf Projektmanagement, Marketing, Empfehlung externer Dienstleister, Verwaltungsoptimierung (Schreibarbeiten, Recherchen, Archivierungen), sowie die Beratung und Unterstützung bei der Einführung neuer Arbeitstechniken wie technischer und digitaler Systeme, jeweils unter Ausschluss solcher Tätigkeiten, die einer besonderen behördlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen. Rechts- und Steuerberatungsleistungen werden nicht erbracht.