Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb sowie das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte. Ferner Strategieberatung, Coaching für das Entwickeln von Geschäftsmodellen sowie Vermittlung von Finanzierungspartnern.