Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, insbesondere auf den Gebieten Produktionsoptimierung, Qualitätsmanagement und Betriebsführung, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Finanzinstrumente, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, unter Ausschluss der Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen.