Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Immobilien - auch Gewerbeimmobilien - und die Projektentwicklung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Geschäften nach § 34 c GewO.