Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in Grundbesitz verwaltenden Kommanditgesellschaften und die Geschäftsführung und Vertretung dieser Kommanditgesellschaften, insbesondere die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in der Husemannstraße 13 GmbH & Co. KG i. G. und der Husemannstraße 15 GmbH & Co. KG i. G. , beide mit Sitz in Berlin, deren Geschäftsgegenstand jeweils die gemeinsame Verwaltung der von den Gesellschaftern geleisteten Einlagen sowie der von der Gesellschaft erworbenen Grundstücke ist.